Unfallschutz

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Die abgebildete Arbeitssicherheitsanweisung bezieht sich auf die Unfallgefahren in den Tischlerwerkstätten.

Mit den neuen Maschinen entstanden auch neue Unfallgefahren in den Tischlerwerkstätten. Die mit dem ersten Unfallversicherungsgesetz 1884 in Deutschland eingeführte Versicherungspflicht wurde drei Jahre später zunächst auf Bautischlereien ausgedehnt. Die entstehenden Holz-Berufsgenossenschaften warnten mit Plakaten vor den zahlreichen Unfallgefahren und bildeten ab 1911 Betriebsangehörige zu Ersthelfern aus. Da die Wege zu Ärzten und Krankenhäusern oft weit waren, kam der Ersten Hilfe am Unfallort große Bedeutung zu.